Versorgungsauftrag des Krankenhauses relevant für die Weiterbildungsbefugnis
Bei den Weiterbildungsbefugnissen von Klinikärzten ist Vorsicht geboten. Es kommt für die Anerkennung der Weiterbildungszeiten nicht nur auf die Befugnis des Klinikarztes an, sondern auch auf den Versorgungsauftrag des Krankenhauses im jeweiligen Krankenhausplan. Spezialbereiche, für die das Krankenhaus nicht im Krankenhausplan aufgenommen ist, werden von den Gerichten nicht anerkannt, ebenso wie umgekehrt die Zeiten nicht anerkannt werden, wenn der Klinikarzt die Weiterbildungsbefugnis nicht für diesen Spezialbereich aufweisen kann.
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Korinna Nodop | Medizinrecht | Familienrecht | Seniorenrecht | Fachanwältin (Fachanwalt) in Oldenburg