Zu wenig Stationspersonal
Viele Chefärzte haben das Problem, nicht ausreichend Personal für den ordnungsgemäßen Ablauf ihrer Station vom Krankenhausträger zur Verfügung gestellt zu bekommen. Gerade das nicht ärztliche Personal fehlt oft, um Stationen mit hohem Pflegeaufwand wie Intensivstationen sicher führen zu können. Ein Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass diese Situation dem Chefarzt die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung eröffnet, wenn trotz Abmahnungen nicht genügend Personal zur Verfügung gestellt wird.
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Korinna Nodop | Medizinrecht | Familienrecht | Seniorenrecht | Fachanwältin (Fachanwalt) in Oldenburg